Gesetz für flächendeckende kommunale Wärmeplanung am 16.08.2023 beschlossen

Gesetz für flächendeckende kommunale Wärmeplanung am 16.08.2023 beschlossen

22.08.2023

Gesetz für flächendeckende kommunale Wärmeplanung am 16.08.2023 beschlossen

Das Kabinett hat dem Gesetz zugestimmt, damit bis 2045 in Deutschland klimaneutral geheizt werden kann. Dafür ist als Grundlage die Wärmeplanung nötig, da die Vorgaben der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Bestandsgebäude zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien erst gelten soll, wenn die kommunalen Wärmepläne vorliegen. Die Wärmeplanung soll Unternehmen und Privathaushalten Hilfe bei Investitionsentscheidungen auf dem Weg zu kosteneffizientem und klimagerechtem Heizen geben. U.a. wird die Wärmeplanung darüber Auskunft geben, wo ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung möglich ist oder sein wird. Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass in allen Kommunen eine solche Planung vorliegt, dass sind ca. 11.000. Dafür ist vom Bund eine Förderung für die Erstellung in Höhe von 500 Mio. Euro vorgesehen. Die Umsetzung soll bis spätesten 2028 erfolgen. „Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. In der Regel werden die Städte und Kommunen diese Aufgabe übernehmen. Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30.6.2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.6.2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.“

Fernwärme ist ein wichtiger Baustein in der Zukunft der klimaneutralen Wärmeversorgung, da hier sowohl die Abwärme von Industrieprozessen als auch natürliche Wärmequellen (Luft, Geothermie, Gewässer) beispielsweise durch Großwärmepumpen genutzt werden können. „Das Wärmeplanungsgesetz enthält Mindestziele für den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Es legt den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Die Wärmenetze sollen bis dahin zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bis 2045 müssen dann alle Wärmenetze klimaneutral sein. Es muss dann also 100 Prozent Erneuerbare Energie eingeleitet werden. Für neue Wärmenetze soll gelten: Bereits ab dem 1. Januar 2024 müssen in jedes neue Wärmenetz mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme eingeleitet werden.“

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692

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